"Verantwortungsvoller Umgang" mit Anti-Terrorbefugnissen gelobt
--- Das Parlamentarische Kontrollgremium hat den Geheimdiensten Zur�ckhaltung bei der Anwendung der Auskunftserm�chtigungen im Anti-Terrorkampf w�hrend des vergangenen Jahres attestiert. In einer jetzt ver�ffentlichten Unterrichtung (PDF-Datei) zu den Ma�nahmen nach dem Terrorismusbek�mpfungsgesetz, das Rot-Gr�n als so genanntes zweites Anti-Terrorpaket nach dem 11. September 2001 eilig beschlossen hatte, ist von einem "zur�ckhaltenden und verantwortungsvollen Umgang der Nachrichtendienste mit dem zur Verf�gung stehenden Instrumentarium" die Rede. Die erweiterten Auskunftsrechte bei Unternehmen seien "gezielt und nicht f�r eine fl�chendeckende Ermittlung eingesetzt worden". Die Dienste h�tten bei den Eingriffen in die Grundrechte der B�rger die Grunds�tze von Eignung, Erforderlichkeit und Verh�ltnism��igkeit ber�cksichtigt.
Wie aus dem Bericht hervorgeht, hat das Bundesamt f�r Verfassungsschutz (BfV) 2006 in sieben F�llen Abfragen bei Banken und Finanzdienstleistern sowie in 14 F�llen bei Telekommunikationsunternehmen get�tigt. Davon waren insgesamt 89 Personen betroffen. Ferner sind laut den H�tern �ber Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes auf der Ebene der Bundesl�nder neun Auskunftsersuchen angeordnet worden, von denen sich sieben an Banken und Finanzdienstleister und zwei an Telekommunikationsunternehmen richteten. Im ersten Bereich seien neun, im zweiten Fall zwei Personen betroffen gewesen. Bundesnachrichtendienst und Milit�rischer Abschirmdienst haben dem Papier zufolge von ihren M�glichkeiten im vergangenen Jahr keinen Gebrauch gemacht.
Die "G-10-Kommission" hat den Verfassungssch�tzern zudem im vergangenen Jahr zehn Anordnungen zum Einsatz des umstrittenen IMSI-Catchers zur �berwachung der Mobilkommunikation genehmigt. Davon sollen zw�lf Personen betroffen gewesen sein. Bei 26 beendeten Auskunftsverfahren beziehungsweise Eins�tzen des IMSI-Catchers, die insgesamt 48 Personen betrafen, hat das Kontrollgremium �ber die potenzielle Benachrichtigung der in ihren Grundrechten Verletzten entschieden. Demnach sind 41 Betroffene vorl�ufig nicht �ber ihre �berwachung informiert worden. In einem Fall hat sich die G-10-Kommission endg�ltig dagegen entschieden, auf eine Mitteilung zu verzichten. So erfuhren 2006 allein sechs Personen von den erfolgten Grundrechtseingriffen.
Nach Angaben des Kontrollgremiums bildete die Ermittlung gegen ausl�ndische extremistische und terroristische Vereinigungen wie schon in den vorangegangenen Jahren den Einsatzschwerpunkt. Trotz des hohen Gef�hrdungspotenzials dieser Gruppierungen sei es nicht zu einem erh�hten Gebrauch der Befugnisse im Vergleich zum Vorjahr gekommen. Zieht man die Zahlen aus 2004 heran, haben die Geheimdienste ihre Auskunftslizenzen sogar weniger stark in Anspruch genommen. Die Abgeordneten loben daher, dass auch im Kampf gegen den internationalen Terrorismus die Freiheitsrechte nur in dem Ma� eingeschr�nkt worden seien, wie zur "Wahrung von Sicherheitsinteressen" unbedingt notwendig.
Die Grundrechtsbilanz k�nnte im kommenden Jahr aber weniger gut ausfallen, da den Nachrichtendienste seit Januar auch das ausgeweitete Instrumentarium des umstrittenen Terrorismusbek�mpfungserg�nzungsgesetz (TBEG) zur Verf�gung steht. Neben dem Verfassungsschutz k�nnen k�nftig auch Bundesnachrichtendienst (BND) und Milit�rischer Abschirmdienst (MAD) Ausk�nfte bei Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Telediensteunternehmen einholen. Dies gilt nicht mehr nur bei Terrorverdacht, sondern auch im Rahmen der Aufkl�rung "verfassungsfeindlicher Bestrebungen" im Inland. Entsprechend ausgedehnt wird die Erm�chtigung zum Einsatz des IMSI-Catchers. Verdeckt fahnden d�rfen Geheimdienste ferner im Schengener Informationssystem. Die Voraussetzungen f�r Ausk�nfte von Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen �ber Verbindungs- und Nutzungsdaten erstrecken sich auch auf weitere F�lle mit Gewaltbezug.
F�r die auskunftsberechtigten Dienste ist es zudem deutlich einfacher geworden, die vorgesehenen Informationen bei Privaten einzuholen. Insbesondere wird das Verfahren nach Artikel 10 des Grundgesetzes, das eine ministerielle Anordnung mit Zustimmung der G-10-Kommission des Bundestages vorsieht, beschr�nkt. Ausk�nfte etwa von Luftfahrtunternehmen und Banken k�nnen sich die Nachrichtendienste so unkomplizierter besorgen. Dem Kontrollgremium m�ssen sie aber weiter Bericht erstatten. Die Parlamentarier der Kommission wollen nach eigener Aussage ihr besonderes Augenmerk k�nftig darauf richten, ob mit dieser "praxisorientierten Neustrukturierung einzelner Auskunftsbereiche" weiterhin eine ausreichende Kontrolle zum Schutz des einzelnen B�rgers gew�hrleistet ist. Datensch�tzer und Provider sind hier skeptisch: sie erwarten eine deutliche Zunahme der Auskunftsersuche.
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